04/2011

1. Mai 2011 - Ein Wendepunkt im Arbeitsrecht?

Was als "Öffnung des Arbeitsmarktes" verkauft wird, entpuppt sich als restriktives Kontrollsystem mit vielen Verschärfungen im Fremdenrecht.

Am 1. Mai 2011 enden in Österreich und Deutschland die siebenjährigen Übergangsfristen für den Zugang zum Arbeitsmarkt für Bürger_innen aus acht 2004 der EU beigetreten Ländern. Für Malta und Zypern gab es diese Übergangsfristen nicht. Die restlichen "alten" EU-Staaten hatten auf die Übergangsfristen entweder verzichtet oder sie nur kürzer angewendet. Lediglich Österreich und Deutschland nutzten den rechtlich möglichen Rahmen zum Ausschluss vom Arbeitsmarkt voll aus. Dies bedeutet, dass Menschen mit einer Staatsbürger_innenschaft von Slowenien, Ungarn, Slowakei, Tschechische Republik, Polen, Litauen, Lettland und Estland am 1. Mai 2011 ohne Bewilligung eine Erwerbsarbeit in Österreich aufnehmen dürfen. Für Rumänien und Bulgarien, die später der EU beigetreten sind, gelten die Übergangsbestimmungen noch bis 31. Dezember 2013.

Panikmache

Mit rassistischen Metaphern wird vor "Arbeitskräften aus dem Osten" gewarnt, andererseits sollen mit der neuen Fremdenrechtsnovelle Bestimmungen erlassen werden, die den rassistischen Ausschluss verschärfen. Da es nicht möglich ist, EU-Bürger_innen mittels Quoten, der Verweigerung einer Arbeitszulassung usw. auszuschließen, handelten die Sozialpartner_innen gemeinsam mit der Regierung zahlreiche Mechanismen aus, um "den Wirtschaftsstandort Österreich durch eine zielgerichtete Zuwanderung zu stärken ." Gleichzeitig wird vielen Menschen bewusst die Einreise verwehrt. Die Gewerkschaften sprechen zwar von einem "sozialpolitischen Meilenstein" und einem neuen Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer_innen, doch bei genauerem Hinschauen wird eine andere Intention sichtbar: Ein Mechanismus zur selektiven Anwerbung von Arbeitskräften und zur weiteren rassistischen Strukturierung der Gesellschaft.

Die EU verspricht den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten mehrere Freiheiten, wie die Reise- und Niederlassungsfreiheit innerhalb des EWR-Raumes (die 27 EU-Staaten plus Norwegen und Schweiz). Überall dürfe eine Erwerbsarbeit aufgenommen werden. Wer jedoch keine Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung findet, geniest lediglich ein Aufenthaltsrecht für drei Monate. Danach müsste der Aufenthalt unterbrochen werden und die Person wieder ausreisen. Dass dies eine massive Einschränkungen der Reisefreiheit innerhalb der EU bedeutet, wird oft vergessen. Wie Regierungen mit derartigen Bestimmungen umgehen, wurde angesichts der Massenabschiebungen von Roma aus Frankreich bzw. rumänischer Staatsbürger_innen aus Italien in den vergangenen Jahren deutlich. Ein Schluss, der daraus gezogen werden kann: die "garantierten" Rechte und Freiheiten der EU gelten nicht für alle Bürger_innen der EU.

Doch zurück zu den Veränderungen ab dem 1. Mai 2011. Mit dem Wegfall der Übergangsbestimmungen zum Ausschluss vom Arbeitsmarkt für Staatsbürger_innen genannter acht EU-Länder wird befürchtet, dass Firmen dies ausnutzen, um Lohn- und Sozialdumping zu betreiben und Gehälter unter dem gesetzlich geregelten Mindestlohn entsprechend der Kollektivverträge auszuzahlen. Der Schönheitsfehler an diesem Argument ist, dass es schon bisher üblich war, Menschen am Arbeitsmarkt (wie z.B. ältere Erwerbsarbeitslose) mit Verweis auf ihre Situation unter Kollektivvertrag zu bezahlen.
Und dass in zahlreichen Berufen gar keine fixen Anstellungen mehr erfolgen, sondern auf Leih- bzw. Zeitarbeiter_innen zurückgegriffen wird, bzw. Selbständige und freie Dienstnehmer_innen beschäftigt werden. In manchen Fällen wird dann von Scheinselbständigkeit gesprochen, wenn belegt werden kann, dass das Ziel dieser Form der Beschäftigung die Verringerung der Lohnnebenkosten war. In Statistiken, die beispielsweise von der Stadt Wien, aber auch von anderen Bundesländern vor allem im Vorfeld von Wahlen gerne veröffentlicht werden, scheinen diese "Selbständigen" als Unternehmer_innen auf - und die Zahl der neu gegründeten Firmen nimmt entsprechend zu.

Im Vorfeld des als "Öffnung des Arbeitsmarktes" umschriebenen Wegfalls der Zulassungsbeschränkungen werden viele Zahlen und Statistiken publiziert, die je nach Absicht beruhigen oder aufhetzen sollen. Während von rechts außen nationalistische Initiativen gestartet werden - vorgeblich um die Rechte der "heimischen Arbeitnehmer_innen" zu schützen - heben Regierung und Sozialpartner_innen den Nutzen hervor, der durch die rechtlichen Veränderungen entsteht. Ganz im Sinne der "Interessen Österreichs", an denen das neu gestaltete Visaregime für Drittstaatsangehörige ausgerichtet ist.

Neues Visaregime für Drittstaatsangehörige

Nachdem das Ausländer_innenbeschäftigungsgesetz (AuslBG) ab 1. Mai 2011 für die Menschen aus acht Ländern Gültigkeit verliert, setzen die Gesetzesmacher_innen auf einen Wandel: Das bisherige Quotensystem, das vorgab wie viele Menschen nach Österreich einreisen bzw. sich hier niederlassen dürfen (ausgenommen waren etwa Tourist_innen oder Universitätsprofessor_innen) wird (mit einigen Ausnahmen*) durch ein "kriteriengeleitetes Zuwanderungsmodell" ersetzt, das von der Wirtschaft seit Jahren gefordert wird. Die Orientierung an den Interessen und Bedürfnissen der österreichischen Wirtschaft drückt sich bereits in der Bezeichnung der neuen Visa aus: "Rot-Weiß-Rot Karte" bzw. "Rot-Weiß-Rot Karte plus" sowie die durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie ebenfalls neu eingeführte "Blaue Karte EU".

Diese Karten werden über ein Punktesystem vergeben. Dabei werden die für Visa in Frage kommenden Menschen in drei Kategorien eingeteilt, weshalb von einem "Drei-Säulen-Modell" gesprochen wird: Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen und Schlüsselarbeitskräfte. Laut Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) sind die Zulassungsvoraussetzungen den jeweiligen Anforderungen entsprechend unterschiedlich geregelt. Als wichtigste Kriterien werden Qualifikation, Berufserfahrung, Alter, Sprachkenntnisse und Mindestentlohnung genannt. Letzter Punkt weist darauf hin, dass eine Rot-Weiß-Rot-Karte erst dann ausgestellt wird, wenn die_der Antragsteller_in über eine Jobzusage verfügt. Lediglich besonders Hochqualifizierte erhalten bei Erfüllung der Kriterien ein auf sechs Monate befristetes Visum zur Arbeitssuche und falls diese erfolgreich ist in der Folge eine RWR-Karte.

Diente bisher die Quotenregelung als zentrales Ausschlussinstrument, so wird diese nun von einer kriteriengeleiteten Zuwanderungsregelung abgelöst. Damit wird dem Wunsch der Wirtschaft nach jungen, gut ausgebildeten Arbeitskräften nachgekommen. Als zentrales Kriterium dient die Sprache. Unter dem Vorwand der "Integration" gilt die Devise: "Deutsch vor Zuzug". Wer sich in Österreich niederlassen will, muss bereits vor Erteilung eines Visums Deutschkenntnisse in Wort und Schrift nachweisen. Prinzipiell ausgeschlossen werden dadurch Analphabet_innen, aber auch Menschen, die die lateinische Schrift nicht verstehen. Sie müssten sich für den Erwerb eines Visums diese Kenntnisse vor Stellung eines Visaantrages selbständig und auf eigene Kosten im Ausland erarbeiten und eine entsprechende Prüfung erfolgreich bestehen. Wie dies in der Praxis aussehen wird, ist derzeit vollkommen unklar. Anzunehmen ist aber, dass nur bestimmte Einrichtungen zur Durchführung der Sprachprüfungen und der Zertifizierung der Deutschkenntnisse zugelassen sein werden. (Mehr zu den Sprachanforderungen im Artikel :: Kleine Schule des neuen Fremdenrechts 2011.)

Neues Kontrollsystem für Erwerbsarbeitsmarkt

In Österreich, so der ÖGB, ist aufgrund von Kollektivverträgen, die einen gesetzlichen Mindestlohn festlegen, Lohn- und Sozialdumping größtenteils unterbunden. Durch den Wegfall der Beschränkungen für acht EU-Staaten mit 1. Mai 2011 könne sich Lohn- und Sozialdumping allerdings verstärken, weshalb bei den Verhandlungen in Zusammenhang mit den Gesetzesänderungen umfassende Maßnahmen gefordert wurden. Einerseits um Arbeitnehmer_innen den ihnen gesetzlich zustehenden Lohn zu gewährleisten, andererseits um die Voraussetzungen für einen "fairen Wettbewerb" zwischen den Unternehmen zu schaffen.
Bisher mussten Arbeitgeber_innen für den Fall, dass es zu einer Sozialversicherungsprüfung oder einer Klage durch die Arbeitnehmer_innen kam, lediglich das zu gering ausbezahlte Entgelt nachzahlen. Der ÖGB zu den Änderungen: "Aus Sicht der Sozialpartner[_innen] müssen daher die Kontrollen verstärkt und Arbeitgeber[_innen], die sich durch Unterentlohnung einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, bestraft werden. Das soll sowohl für ausländische Firmen gelten, als auch für österreichische Arbeitgeber[_innen]. Kurz gesagt: Unterentlohnung wird strafbar." Klingt ja nicht schlecht, denn nimmt mensch derartige Aussagen wörtlich, gibt es mit 1. Mai 2011 keine Ausbeutung mehr. Die Realität ist jedoch eine andere. Denn die Gewerkschaften machten nie ein Geheimnis daraus, dass sie in erster Linie die Interessen der österreichischen Arbeitnehmer_innen vertreten - und deshalb auch darauf achten, dass diese ausländischen Arbeitskräften gegenüber privilegiert sind.
Für die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen gegen Sozial- und Lohndumping werden neue Kontrollorgane geschaffen bzw. bestehende umstrukturiert. In der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) wurde eine Stelle zur Überprüfung geschaffen (für den Baubereich ist die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) zuständig), die Kontrollen vor Ort wird die KIAB durchführen.
Die KIAB (Kontrolle illegaler Arbeitsbeschäftigung) ist vielen Menschen ein Begriff. Denn diese Behörde war es, die in den vergangenen Jahren immer wieder zu Kontrollen in Betrieben und auf Baustellen auftauchte, um die Einhaltung des AuslBG und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes zu überprüfen. Im Jahr 2010 erfolgten bei österreichweit 28.770 Überprüfungen von Betrieben 12.893 Strafanträge. Darüber, wie viele Arbeitnehmer_innen in Folge dieser Kontrollen aufgrund eines fehlenden Aufenthaltstitels festgenommen wurden bzw. wie viele Menschen aufgrund einer irregulären Beschäftigung ihren Aufenthaltstitel verloren, liegen uns keine Zahlen vor. Doch kommt es immer wieder vor, dass z.B. Menschen im Arbeitsgewand mit Handschellen abgeführt werden. Denn die Behörden sind nicht nur einzeln unterwegs, sondern führen immer wieder Razzien durch, bei der je nach Betrieb von der Gesundheitspolizei über diverse Magistrate bis hin zur Fremdenpolizei Vertreter_innen beteiligt sind. Regelmäßig wird von Razzien auf Baustellen oder Orten, an denen Sexarbeit angeboten wird, berichtet, bei denen eine oder mehrere illegalisiert aufhältige Personen festgenommen wurden.
Mit 1. Jänner 2011 wurden die KIAB-Teams in die neu geschaffene Finanzpolizei übergeleitet und in jedem Finanzamt ein KIAB-Team eingerichtet. Zusätzlich zur Kontrolle der irregulären Beschäftigung ist die KIAB ab Inkrafttreten des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes auch für EU-Entsendemeldungen (entsprechend der Dienstleistungsfreiheit) und Meldeverpflichtungen zuständig. Festgehalten wird, dass in Zukunft alle gleichermaßen von den Kontrollen betroffen sein werden - gemeint sind dabei wohl Inhaber_innen eines österreichischen bzw. EU-Passes ebenso wie Drittstaatsangehörige. Doch ist davon auszugehen, dass genauer kontrolliert wird, wo das durchschnitts-rassistische Behörden-Auge genauer hinschaut.

Der Kampf gegen irreguläre Beschäftigung ist ein Kampf gegen illegalisierte Menschen

War die Beschäftigung von Menschen ohne Arbeitsberechtigung schon bisher strafbar, bringt das Fremdenrechtsänderungsgesetz weitere Verschärfungen. Einerseits werden die Strafen für Unternehmen massiv erhöht, andererseits werden die Rechte von nicht aufenthaltsberechtigten bzw. Personen ohne Berechtigung zur Erwerbsarbeit massiv eingeschränkt. Das Fremdenrecht orientiert sich zunehmend an den (Wirtschafts-)Interessen Österreichs. Der Wirtschaftsstandort soll durch zielgerichtete Zuwanderung gestärkt werden. Anders ausgedrückt: Die Menschen, die einreisen dürfen, werden aufgrund ihrer Verwertbarkeit ausgewählt. Menschen, die als nicht mehr verwertbar gelten oder denen aus sonstigen Gründen das Aufenthaltsrecht abgesprochen wird, droht die Ausweisung - samt Wiedereinreiseverbot.

Im Zuge der Umsetzung von EU-Recht berufen sich die Behörden auf die "Gleichbehandlung aller nicht rechtmäßig aufhältigen Personen". Oder anders ausgedrückt: Im gesamten EU-Raum sollen die gleichen Ausschlussmechanismen installiert werden. Die Gesetzesnovelle hat die "Verbesserung für einen geordneten Vollzug des Fremdenrechts in Österreich" zum Ziel. Mit anderen Worten: Jene, die die vorgegebenen Kriterien nicht erfüllen, müssen gehen. Jene, die nicht freiwillig gehen, werden unter Anwendung von Zwangsgewalt außer Landes geschafft. Wenn Politiker_innen, Sozialpartner_innen oder Vertreter_innen der Wirtschaft von einer "Wende" sprechen, dann kann dies auch als Hinweis verstanden werden, dass in Zukunft Menschen noch einfacher in Schubhaft gesteckt und abgeschoben werden.

Diese Entwicklung ist jedoch nicht nur in Österreich zu beobachten, sondern Teil einer EU-weiten Migrationspolitik, die mehr und mehr "harmonisiert" wird. Was nichts anderes bedeutet, als dass die Rechte, die illegalisierten Menschen einen Raum für ihre Existenz innerhalb der EU bieten, mehr und mehr beschnitten werden.

Dass gleichzeitig Menschen aktiv angeworben werden, um (vorübergehend) innerhalb der EU zu arbeiten, ist eine willentlich zynische Selektion.

Anmerkung
* Für Familienzusammenführungen bzw. eine Niederlassungsbewilligung ohne Berechtigung zur Erwerbstätigkeit werden weiterhin Quoten per Verordnung festgelegt.

 

Dieser Text ist Teil des Readers "another brick in the racist wall...", der im Zuge der Proteste gegen die Fremdenrechtsnovelle 2011 von einigen Antirassist_innen produziert wurde.