04/2011

Alltägliche Abschiebungen, alltägliche Gewalt, alltäglicher Rassismus

Nicht nur Kinder und Familien werden abgeschoben, tagtäglich werden von Polizist_innen Amtshandlungen vollzogen, Menschen in Schubhaft gesperrt und außer Landes gebracht. Es ist die Umsetzung einer rassistischen Politik, die längst zum akzeptierten Alltag in Österreich gehört - quer durch alle Parteien!

Damals, mit Haider habe es begonnen, ist im Standard vom 16./17. Oktober 2010 zu lesen. Seine Hetze gegen Ausländer_innen hätte dazu beigetragen. Doch wer hat die Gesetze gemacht, die immer wieder für Aufregung sorgen, wenn Fälle bekannt werden, die Teile der Öffentlichkeit "erschüttern"? Bis zum Jahr 2000 stellte die SPÖ den Innenminister, danach übernahmen unter blau-schwarzer Regierung ÖVP-Politiker_innen dieses Amt. Unter allen diesen Minister_innen gab es Proteste gegen die rassistische Abschottungs- und Ausgrenzungspolitik. Selbst gegen den SPÖ-Vorzeigeminister Einem, der die Themen "Menschenrechte" und "bessere Ausbildung" bei der Polizei massiv prägte. Jener Einem, den immer noch viele nachweinen, war es auch, der am Beginn seiner Amtszeit den Beitritt Österreichs zum Schengener Abkommen mit seiner Unterschrift besiegelte. Österreich wurde damit an die Migrations- und Asylpolitik der EU angeschlossen. Dies bedeutete u.a., dass für den Großteil der Bewohner_innen des Planeten Erde eine legale Einreise in die Länder der EU in Zukunft kaum noch möglich ist. Es gab damals Proteste gegen den Schengenbeitritt Österreichs. Doch die breite Masse begrüßte diesen Schritt, winkte doch die (Reise-)Freiheit für die Privilegierten. Dass diese angebliche Grundfreiheit der EU nicht für alle Bürger_innen gilt, ist bekannt - spätestens seit dies die Behörden in Italien und Frankreich mit ihren Polizeiangriffen auf Roma_Romnisiedlungen und die folgenden Abschiebungen nach Rumänien und Bulgarien allen vor Augen führten. Was viele nicht wissen: Abschiebungen von EU-Bürger_innen von einem EU-Land in ein anderes sind keine Seltenheit. Auch viele Besitzer_innen eines österreichischen Reisepasses wurden bereits aus verschiedenen EU-Ländern nach Österreich abgeschoben. Soviel zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Kehren wir nun zurück nach Österreich. Wir schreiben das Jahr 2010. Am 1. Jänner ist eine Novelle des Fremden- und Asylrechts in Österreich in Kraft getreten. Verschärft wurden damit die Gebietsbeschränkung für Flüchtlinge im Zulassungsverfahren zum Asylverfahren. Sie dürfen den Bezirk nicht verlassen. Tun sie es doch, drohen ihnen unvorstellbar hohe Geldstrafen von 1000 bis 5000 Euro oder drei Wochen Haft, meist mit darauf folgender Überstellung in Schubhaft. Darüber hinaus wurde eine Meldepflicht eingeführt: Alle zwei Tage müssen sich Asylsuchende bei der Polizei oder der Lagerleitung melden. Tun sie das mehrmals nicht, wird Schubhaft angeordnet.

Es sind aber nicht nur Flüchtlinge bzw. Menschen im Zulassungsverfahren zum Asylverfahren, für die diese Regelungen gelten. Jene Menschen, die in Österreich "geduldet" werden, weil ihre Abschiebung nicht vollzogen werden kann, werden ebenfalls diesen rassistischen Sonderbestimmungen unterworfen. Eines der Hauptargumente der Kritik an der Gesetzesnovelle im vergangen Jahr war, dass in Zukunft vermehrt Schubhaft verhängt wird. Denn eines der wesentliche Ziele der Gesetzesnovelle war die vermehrte Verhängung von Schubhaft (siehe dazu Asylgesetz 2009: Schubhaft und Gebietsbeschränkung für Flüchtlinge).

Interessant ist, dass sich jetzt zahlreiche Politiker_innen entsetzt zeigen über das "unmenschliche Vorgehen der Exekutive". Mehr Sensibilität bei der Ausführung von Amtshandlungen wird eingefordert. Die Polizei hatte sich etwas geleistet, was in den Medien für Aufregung sorgte. Da wurden doch tatsächlich in aller Frühe zwei Kinder von einer Horde bewaffneter Polizist_innen aus den Bett geholt, in Schubhaft gesteckt und trotz massiver Proteste einfach so abgeschoben. Innenministerin Fekter (ÖVP) sah sich nach massiver Kritik an der Abschiebepraxis zu einer Entschuldigung veranlasst. Doch für die abgeschobenen Menschen haben die beschwichtigenden Worte keine Konsequenzen. Dabei liegt es im Bereich der Möglichkeiten der Behörden, abgeschobene Menschen wieder zurück zu holen. Doch das ist mit dem vorherrschenden Rassismus nicht vereinbar. Deshalb verspricht die Ministerin einen menschlicheren Umgang. Wie der aussieht? In Zukunft werden nicht mehr uniformierte Polizist_innen an der Tür klopfen und diese eintreten, wenn nicht geöffnet wird - denn sie sind gekommen, um ihren Auftag zu erfüllen, ihren Job zu erledigen. Gemäß der "geänderten Praxis" wurde eine Gruppe Abschiebebeamter der Sondereinheit WEGA in ziviler Kleidung in eine Schule geschickt, um ein 14-jähriges Mädchen abzuholen. Still und heimlich sollte sie, möglichst kein Aufsehen erregend, abgeholt und gemeinsam mit ihrer Mutter außer Landes geschafft werden. Der Aufforderung, bis Mitte September "freiwillig auszureisen" sei die Familie nicht nachgekommen, ist als Rechtfertigung zu hören. Alles sei rechtens, doch die Umsetzung der Gesetze verlangt nun mal Härte. Die bereits inhaftierte Mutter wurde dann wieder aus der Schubhaft entlassen, die Tochter tauchte wieder auf. Vorerst wurde die Abschiebung ausgesetzt, weil sich die Mutter in psychischer Behandlung befindet. Das Mädchen wurde bei einer Familie untergebracht, um sie "schonend" auf die bevorstehende Abschiebung vorzubereiten. Von Behördenseite wurde eingestanden, dass es zu Fehlern gekommen sei - nicht bei der Durchführung sondern bei der Planung. Deshalb wurde als Reaktion auf mehrere große Aufregung erzeugende Abschiebungen Stefan Stortecky, der langjährige Chef der Fremdenpolizei, seines Amtes enthoben. Ob es sich dabei um ein Ablenkungsmanöver handelte, ist schwer zu sagen, jedenfalls zeigten sich Teile der Kritiker_innen erfreut über die ergriffene Maßnahme, die als Schritt hin zu einer "humaneren" Abschiebepraxis gesehen wird. Doch die Behörden bleiben dabei, dass ihr Vorgehen Rechtens war. Alles im Rahmen der Gesetze, wie aus allen möglichen Richtungen immer wieder betont wird.

Würde beim Namen genannt werden, auf welcher Grundlage diese Gesetze beschlossen und exekutiert werden, dann wär es einfach, die alltägliche Gewalt bei der Verhängung von Schubhaft und der Durchführung von Abschiebungen aufzuzeigen. Denn nicht nur Kinder und "gut integrierte" Familien werden abgeschoben. Auch alleinstehende Männer, alte Menschen, junge Frauen oder wegen einer Straftat beschuldigte bzw. verurteilte Menschen stehen auf der Passagier_innenliste der Abschiebeflieger. Viele kommen der Aufforderung der "freiwilligen Ausreise" nicht nach, was meist die Inhaftierung und Abschiebung zur Folge hat. Wer nicht freiwillig geht, wird gegangen.

Um einen Abschiebeauftrag auszuführen, dürfen die Polizist_innen Zwangsgewalt anwenden. Immer wieder werden Fälle bekannt, wo die angewendete Gewalt mit dem Tod der abzuschiebenden Person endete. Nicht nur in Österreich - derartige Fälle gibt es laufen überall in der EU, wie u.a. eine unvollständige Dokumentation von Todesfällen bei Deportationen und in Polizeigewahrsam auf no-racism.net belegt. Seit den 1990er Jahren werden dort bekannt gewordene Fälle unter dem Namen "Rassismus tötet" dokumentiert, um aufzuzeigen, dass es sich um keine Einzelfälle handelt.

Die Todesfälle bei der Durchführung von Abschiebungen sind das sichtbarste Zeichen der Abschiebepraxis und eine Mahnung für ein Ende dieser. Dass es mit "humaneren" oder "menschenrechtskonformen Abschiebungen" zu einer wesentlichen Änderung kommen wird, ist zu bezweifeln. Wie seit 1999 zu beobachten ist, hat die Einsetzung des Menschenrechtsbeirates im Innenministerium zu keiner grundlegenden Änderung geführt. Zwar begleiten nun "Menschenrechtsbeobachter" Charterabschiebungen, doch haben diese noch in keinem einzigen Fall das gewalttätige Vorgehen der Abschiebebegleiter_innen kritisiert. Alles rechtens, ist eine Aussage, die immer wieder als Totschlagargument von Rassist_innen und Abschiebebefürworter_innen eingebracht wird. Die Beamten führen nur ihren Job aus, die Gesetze werden im Parlament beschlossen. Und wenn solche Gesetze beschlossen werden, dann gelte es auch, sie zu exekutieren. Dass kein Beamter gezwungen werden kann, sich an derartigen Jobs zu beteiligen, wird dabei oft vergessen. Viele melden sich freiwillig, weil sie damit mehr Geld verdienen können - und Spaß dabei haben? Zumindest wurde durch Zeug_innen tödlich endender Abschiebungen bekannt, dass die Peiniger_innen ihren Job mit einem Lächeln im Gesicht ausübten. Vor Gericht zeigten sie keine Reue, sie machten ja nur ihren Job. Die Knebelungsmaterialien stammten dabei offiziell nicht aus der polizeilichen Ausrüstung, sondern wurden von den Abschiebebeamt_innen - damals noch von der Fremdenpolizei - selbst besorgt und als "Set" von einem Team an das nächste weitergereicht. Es handelte sich dabei um verschiedene Klebebänder, Gurte zum Festzerren von Menschen auf Flugzeugsesseln usw. Soviel zur Praxis in den 1990er Jahren. Massive Kritik nachdem Marcus Omofuma am 1. Mai 1999 von drei Fremdenpolizisten umgebracht wurde, führte zu Veränderungen. Nur mehr speziell ausgebildete Polizist_innen exekutieren Abschiebungen, für sogenannten Problemabschiebungen, bei denen Widerstand zu erwarten ist, werden Angehörige der WEGA oder Cobra eingesetzt. Sie haben gelernt, wie sie zuschlagen müssen, ohne dass danach Spuren zurück bleiben. Soviel zum Thema "bessere Ausbildung" der Polizei im Umgang mit "Fremden".

Doch nicht nur in Österreich hat sich die Praxis gewandelt, werden Abschiebungen "effizienter" vollzogen. Die EU hat in den vergangenen 10 Jahren unvorstellbare Geldmittel zur Verfügung gestellt, um Abschiebungen mehr und mehr mit eigens dafür gecharterten Flugzeugen durchzuführen. Es gibt Firmen, die darin eine lukrative Einnahmequelle entdeckten und sich entsprechend spezialisierten. Von diesen Sammelabschiebungen, so eine der Bezeichnungen, dringen nur selten Berichte an die Öffentlichkeit. Doch immer öfter berichten die Abgeschobenen, wie mit ihnen umgegangen wurde. Die angewendete Zwangsgewalt ist viel massiver als bei Abschiebungen in Linienflugzeugen, bei denen die Passagier_innen sehen, wie gewalttätig die Vollstrecker_innen der Abschiebungen vorgehen. Charterabschiebungen dagegen geschehen unter großer Geheimhaltung und unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Die ersten Charterabschiebungen rechtfertigten die Behörden damit, dass "nur" Straftäter_innen abgeschoben wurden. Mittlerweile ist bekannt, dass immer wieder Kinder bei derartigen Flügen an Bord sind, wodurch sich dieses Argument nicht mehr aufrecht erhalten lässt. Denn Kinder genießen in den Augen einer humanistisch geprägten Gesellschaft besondere Rechte, es gilt, sie speziell zu schützen. Wie etwa im Freunde[_innen] schützen Haus. Doch selbst dort ging die Polizei bei einer Abschiebung am Morgen des 6. Oktober 2010 in bekannter Manier vor. Dieses Polizeiaktion wurde von den Initiator_innen des Hauses als menschenrechtswidrig bezeichnet. Der Vater und seine beiden 8-jährigen Töchter, mittlerweile aus den Medien als die abgeschobenen Zwillinge bekannt, wurden ohne ihre Mutter, die sich in psychischer Behandlung befand, außer Landes geschafft. Dass eine Familie auf diese Weise getrennt wurde und wie mit den Kindern umgegangen wurde, konnten viele nicht mehr einfach schlucken. Bei manchen Politiker_innen, die selbst die derzeit exekutierten Gesetze mitbeschlossen haben, kam plötzlich "Wut" über diese Vorgangsweise auf.

Ob diese Kritik an der Abschiebepraxis zu entsprechenden Änderungen der Gesetze führen wird, ist zu bezweifeln, denn derzeit wird zwischen den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP über neue Verschärfungen im Asyl- und Fremdenrecht verhandelt. Am 19. Oktober 2010 hätten diese im Rahmen einer Sitzung des Minister_innenrates beschlossen werden sollen, um mit 1. Jänner 2011 in Kraft zu treten. Die massivste Kritik gab es dabei vor allem an der geplanten Internierung von Flüchtlingen in der ersten Woche des Zulassungsverfahrens zum Asylverfahren und dass sie eine "rote Karte" bei sich tragen müssen, welche die Identifizierung durch die Behörden möglich machen soll. Ein breites Bündnis von Organisationen ruft deshalb unter dem Motto Rote Karte Stoppen! zu Protesten auf.(*) Zwei Tage vor der Sitzung im Minister_innenrat gab das Innenministerium bekannt, dass die geplanten Verschärfungen im Asyl- und Fremdenrecht wieder von der Tagesordnung gestrichen wurden. Die Proteste finden trotzdem statt, mittlerweile rufen Freund_innen und Mitschüler_innen der von Abschiebung bedrohten Araksya zu dieser Demonstration auf und fordern Bleiberecht.

Doch zurück zu den über die Abschiebepraxis entsetzten Politiker_innen. Sie forderten u.a. einen humaneren Vollzug. Die Braven, die gut Integrierten, die Familien mit Kindern - die dürften nicht einfach so wie alle anderen abgeschoben werden. Hier gäbe es Handlungsbedarf seitens der Politik. Eine Evaluierung der Gesetze und eine entsprechende Novellierung des Bleiberechts seien notwendig. Härtefälle müssten vermieden werden. Sogar eine "Amnestie" für Familien mit Kindern, die seit mindestens drei Jahren in Österreich sind, wurde gefordert. Und Vergleiche mit den Deportationen währen der Nazizeit sind immer öfter zu hören. Wehret den Anfängen! Doch wann hat das alles begonnen? Warum werden überhaupt Menschen abgeschoben. Mit welchem Recht nimmt sich der Staat, nehmen sich die Politiker_innen und Behörden das Recht, über das Leben von Menschen zu entscheiden? Warum wird über dem der Abschiebepraxis zugrunde liegenden Rassismus geschwiegen? Warum ist die alltägliche Gewalt bei der Exekution von Abschiebungen kaum ein Thema? Warum fordert kaum wer ein generelles Ende von Abschiebungen und Schubhaft? Viele Fragen drängen sich auf - mit unzähligen Antworten.

Es gibt aber oft Kritik und Widerstand, der sich in vielen Fällen nicht mit diesen Fragen auseinandersetzt. Vielleicht ist es ein unwohles Gefühl in der Magengegend, dass es zu beruhigen gibt. Vielleicht ist es der Umstand, dass plötzlich meine Freund_innen unter "denen" sind, die abgeholt, eingesperrt, abgeschoben werden. Die Motive sind vielfältig. Ebenso wie die Kämpfe jener Menschen, die sich mit ihrer eigenen Abschiebung nicht einfach abfinden wollen. Doch ihre Stimmen werden fast nie gehört. Nur wenige Einzelfällen werden medial aufgegriffen. Meist handelt es sich dabei um Fälle, mit denen Emotionen geschürt werden können, wie Kinder, die ins Bild gerückt werden. Die Vorstellung, dass es zu einem Ende ihrer Abschiebungen kommt, während die Praxis nicht generell in Frage gestellt wird, ist dabei von vornherein zum Scheitern verurteilt. Wenngleich betont werden sollte, dass jede verhinderte Abschiebung als erfolgreicher Widerstand zu werten ist. Doch sollte dabei nicht vergessen werden:

  • Solange es Abschiebungen gibt, wird es dabei zu Misshandlungen kommen.
  • Solange es Abschiebungen gibt, wird es zu "Zwischenfällen" mit Todesfolge kommen.
  • Solange es Abschiebungen gibt, wird der rassistische Konsens in den Reihen der privilegierten Bevölkerung gestärkt.
  • Solange es Abschiebungen gibt, werden sich Menschen dagegen wehren.

Diese Menschen gilt es zu unterstützen. Vorbehaltlos! Denn es macht keinen Unterschied, ob ein Mensch eine Straftat begangen hat oder noch im Kindesalter ist: Abschiebungen sind und bleiben rassistisch!

Anmerkung:
(*) Es gibt Kritik an der Beteiligung von Parteien und deren Vorfeldorganisationen. Vor allem dass die KPÖ unter den Unterstützer_innen des "Rote Karte Stoppen!"-Bündnisses aufscheint, hat mehrere Personen dazu bewogen, den gemeinsamen Aufruf nicht zu unterstützen, was aber nicht davor abhalten sollte, sich an den Protesten zu beteiligen. Für eine umfassende Erklärung der Kritik fehlt hier der Platz, doch sollte angemerkt werden, dass die KPÖ seit dem Verkauf des Ernst Krichweger Hauses bei antirassistischen Bündnissen nicht erwünscht war und auch von sich aus so gut wie nie in Erscheinung getreten ist.

 

Dieser Text ist Teil des Readers "another brick in the racist wall...", der im Zuge der Proteste gegen die Fremdenrechtsnovelle 2011 von einigen Antirassist_innen produziert wurde.