27.07.2000

§248 / Abs 8

Widerstandswoche 26

Haider in Venedig!
Vermummter "Besuch" mit Tränengas und Spraydosen im AUA-Büro in Mestre, Haider-Raus-Transparente vor Gondeln und venezianischen Kirchen, schließlich ein roter Lack-Angriff auf den Sitz der Lega Nord in Venedig im Palazzo Cassiano, der mit "Haider-Nazi"-Slogans verziert wurde. Und an den venezianischen Grünen sollten sich die hiesigen ein Beispiel nehmen: Die gingen sogar baden, um die massiven Polizeisperren zu umgehen (bzw. umschwimmen). Haiders PR-Tour für den Kärntner Kultursommer ist natürlich auch baden gegangen.
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Omofuma: Erstickungstod bestätigt
Die Bestätigung des ersten, bulgarischen Gutachtens im Mord-Fall Omofuma ist da: Tod durch Ersticken, Klebebandreste in den Nasenhöhlen lassen darauf schließen, dass eine normale Atmung nicht möglich war. Damit ist das österreichische "Gegengutachten", das Omofuma an Herzinfarkt sterben sehen wollte, widerlegt. Zu einer Anklage kommt es aber immer noch nicht: Jetzt wird ein drittes Gutachten in Auftrag gegeben, das die ersten beiden überprüfen soll.
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FPÖ will wieder mal Donnerstagsdemos verbieten
"Es ist schlimm genug, daß eine ganze Stadt wöchentlich in Geiselhaft dieser Demonstranten ist, aber dass man auch noch die Touristen verjagt, die trotz der derzeitigen Situation, oder gerade auch deswegen kommen, kann so nicht hingenommen werden und bedarf dringender Aufklärung", fordert FP-Abgeordnete Ilse Burket brieflich den Innenminister auf, das lasche Verhalten der Polizei zu erklären. Der Anlass: Rathausplatz-Touristen seien bei der letzten Donnerstagsdemo "angepöbelt und beschimpft" worden. Damit sei "die Grenze der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit überschritten". (Jaja. Wir fühlen uns von Ihnen auch angepöbelt, Frau Burket.)
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Verurteilung nach Schwulen-Diskriminierungsparagraph 209
Am Mittwoch wurde ein 20-jähriger Zivi nach dem Diskriminierungsparagraphen 209 verurteilt, weil er als 19jähriger Sex mit einem 16jährigen hatte. $209 bedroht "gleichgeschlechtliche Unzucht mit männlichen Personen unter 18 Jahren" mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug eine ähnliche Diskriminierung gibt es europaweit nur in Liechtenstein! UNO und Europarat haben Österreich schon wiederholt aufgefordert, das Gesetz endlich zu ändern. Schwarz/blau ist (wie sollte es anders sein) für die Beibehaltung allen voran Familienmensch Andreas Khol.
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Blau-Schwarze Drogenpolitik: Drei Todesopfer im Häfen in zwei Monaten
Nachdem ihm von der Polizei ein Arzt verweigert wurde, erhängte sich ein schwer Heroinabhängier am 24. Juni in der Zelle des Polizeikommissariats Simmering. Die schuldigen Beamten wurden wegen Quälen eines Gefangenen angezeigt, versehen aber natürlich wie üblich unbehelligt weiter ihren Dienst. Wir gedenken: Richard Ibekwe, gestorben in der Justizanstalt Erdberg vermutlich an verschluckten Drogen keine ärztliche Untersuchung in fünf Tagen Haft. Ljubomir B., gestorben drei Tage später im Polizeikommissariat Wien-Landstraße, angebliche Todesursache Drogenkonsum, bis heute kein Obduktionsbericht. Polizeipräsident Stiedl deckt die Vorkommnisse, ohne nachzufragen.
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Partik-Pablés neuester Rülpser
"Die SOS-Kritik an Schubhaftsbedingungen kann nur als Nestbeschmutzung gewertet werden", rülpst FP-Sicherheitssprecherin Partik-Pablé. "Da sich auch pro Jahr ungefähr 2000 Schubhäftlinge freipressen und damit ohne Berechtigung in Österreich leben, müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden." Weiters ortet die FPÖ-Funktionärin ("Afrikaner schauen nicht nur anders aus, sie sind auch anders, und zwar sind sie besonders aggressiv" im Parlament nach dem Mord an Omofuma) keinen Grund für eine Reform der Schubhaft. Im Gegenteil: "Österreich geht ohnehin weit über den internationalen Standard hinaus und läßt sich trotzdem immer wieder von den vereinten Linken zum Prügelknaben machen. Es muß endlich einmal mit den Zugeständnissen an die linken Organisationen, die in Wirklichkeit die Abschaffung der Schubhaft, die Abschaffung der Fremdenpolizei und den Ersatz durch Sozialarbeiter, also letztlich das totale Verbot des Vollzuges der Abschiebung, im Visier haben, aufgehört werden", so Partik-Pable. Mit einem hat sie recht: Wir sind tatsächlich für die Abschaffung der Schubhaft.
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Verfahren gegen Revolutionsbräuhof eingestellt
Nach fünf Jahren ist das Verfahren gegen den Revolutionsbräuhof eingestellt worden (Teilnahme an einer Staatsfeindlichen Verbindung, Bildung einer Kriminellen Vereinigung, Herabwürdigung der Republik, Aufruf zu Straftaten) es wurde nichts gefunden. Anlaß waren damals gefälschte, in der Kronenzeitung veröffentlichte Druckwerke und eine "Sachverhaltsdarstellung" des FPÖ-Stadtrats Gintersdorfers. Obwohl sofortige Benachrichtigung verpflichtend ist, erfuhren die Angeklagten von der Einstellung des Verfahrens nur zufällig über eine parlamentarische Anfrage von Madeleine Petrovic. Die beschlagnahmten Gegenstände wurden auch nicht zurückgegeben. Die Verfahrenslänge fand sogar Böhmdorfer "objektiv lang". Der Grund sei, so meint er fast rührend unbeholfen, die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Verdächtigen.
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Haider klagt und klagt und klagt ...
Soeben wurde die Sozialistische Jugend zu S 5000, wegen "übler Nachrede" verurteilt, da flattert ihr schon die nächste Haider-Klage ins Haus: Auf der Homepage der Aktion Kritischer SchülerInnen ortet Haider üble Nachrede, Beleidigung und Verleumdung seiner Person. Die Klage gegen Ariel Muzicant führte zu einer über 100seitigen Dokumentation über Haider und den Antisemitismus, die morgen Freitag vorgelegt wird. Er hatte Haiders Aussage, in Wien gebe es keine antisemitischen Vorfälle, damit kommentiert, daß Haider die Lüge zum politische Instrument mache. Ein weiteres Klage-Opfer, Rudolf Edlinger, bietet einen Vergleich an: Von seinem Ausspruch "Ist er kein Nazi, dann ist er ein Depp" sei er bereit, "eines der beiden Wörter zurückzunehmen."
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SEK: Prozess
Seit zwei Wochen stehen die Rambos von der SEK wegen einer rassistischen Hausdurchsuchung vor Gericht: Sie hatten bei einer völlig ungerechtfertigten Drogenrazzia die Wohnungstüre eines Afrikaners und seiner Frau eingetreten, ihr dabei die Stirn schwer verletzt, die Wohnung verwüstet, den Mann in Unterhosen abgeführt. Und das gleich zweimal im Abstand von einer Woche. Drogen wurden keine gefunden, alle Verfahren eingestellt. Aus dem Prozess nur ein Zitat, das den Vorwurf des Rassismus entkräften soll (aus einem Bericht ans Inspektorat): "Weiße Frauenspersonen, die mit schwarzen Männern verheiratet sind, sind zumeist Angehöriger einschlägiger, anarchistischer Einrichtungen und neigen fast immer zu Rassismusvorwürfen."
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Ausgesicklt
hat sich's für die Sozialministerin. Sie wird im Herbst gegangen werden, tönt es von allen Seiten, und zwar wegen "mangelnder Kompetenz im Umgang mit Medien". Wenn's nur das gewesen wäre ... Aber es kann noch schlimmer werden: Bartenstein könnte zu den an sich schon unvereinbaren Wirtschafts- und Arbeitsagenden auch noch Soziales dazunehmen. Weil's eh schon wurscht ist, und weil's so schön ein Ministerium einspart. Diktaturen sind sicher noch billiger in der Verwaltung, liebe Regierung. Ihr könnt auch gleich die Gewaltentrennung aufheben.
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Des Böhmdorfers neue Stimme
Als langjähriger Pressesprecher des Justizministeriums hat er schon fünf Minister überlebt aber jetzt reicht's: "Ich bin gewohnt, frei zu sprechen. Das paßt in diese Zeiten nicht hinein", bemerkt Gerhard Litzka und zieht sich aus seiner Funktion zurück. Der Nachfolger ist schon in Amt und Würden und steht Böhmdorfer verwandtschaftlich wie ideologisch nahe: Marc Zimmermann, Sohn von Böhmdorfers Schwager, bezeichnet sich ebenfalls als "partei-, aber nicht gesinnungslos". Eine seiner ersten Verkündungen als Sprecher: Mehrere Erhebungen "ähnlicher Sachlage" seien eingestellt worden. Unter "ähnlich" reihte er: Windholzs Verwendung des SS-Leitspruchs "Unsere Ehre heisst Treue", Schlingensiefs Persiflage darauf als Transparent auf seinem Container und den schlingensiefschen "Tötet Schüssel"-Aufruf in einem Theaterstück in Graz.
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Gehrer outet sich: "Ich mag Haider nicht."
Naja, wir auch nicht. Aber Gehrer mögen wir deswegen noch lange nicht.
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stoppt die rassistische justiz

- oberpolizist hottrowy und superzeuge AZ1 schlagen erfolgreich um sich.

acht jugendliche werden beim jugendgericht rüdengasse in wien wegen drogenhandel angeklagt. beweise gibt es keine außer den wagen angaben der konsumentInnen, den lügen der anonymisierten zeugen, und der vorverurteilenden meinung des richters gerstberger und seiner scheinbar besten freundin, staatsanwältin mag. sanda. die permanente anklage der bürgerlichen medien, die das konstrukt afrikaner = drogendealer erst hergestellt hat, und der rassistische konsens in der österreichischen bevölkerung tat das ihre und so wurden bisher über 80 prozesse gegen afrikanerinnen geführt, in denen alle angeklagten schuldig gesprochen wurden. selbst bei dem von drei polizisten bei einer zwangsdeportation getöteten afrikaner marcus omofuma hetzten die medien noch im nachhinein, daß er in deutschland von drogenhandel gelebt hätte. die situation, in der sich menschen befinden, die illegalisiert wurden, die aus jeder form der legalisierten erwerbsarbeit ausgeschlossen sind und auch sonst keinerlei rechte in dieser gesellschaft haben, wird dabei immer völlig ausgeblendet.

ein kurzer rückblick

am 28. september 1999 wurde, in einer nacht und nebel aktion das gesellenheim zohmanngasse von der polizei heimgesucht. was die bewohnerInnen und die heimleiterin als überfall erlebt hatten, wird im polizeijargon drogenrazzia genannt. 28 personen wurden verhaftet. die heimleiterin wurde am nachmittag informiert, dass in der zohmanngasse 155g kokain und ein paket mit 4,5 kg heroin von der polizei gefunden wurde. dies war nach der operation spring I vom mai 1999 die größte razzia, die sich ausschließlich gegen afrikaner wandte. nach beinahe neun monaten untersuchungshaft begann am 27. Juni 2000 der prozess gegen acht bei dieser razzia verhafteten jugendlichen, die laut anklage unter dem namen "bad boys" organisiert waren.

der rassistische schauprozess

der richter beginnt: "sie wissen warum sie hier sind. die höchststrafe ist 15 jahre. ein geständnis kann die strafe mildern". damit bestreitet er schon in seinem ersten statement, daß die angeklagten jugendliche sind. die höchststrafe für jugendliche läge bei 7,5 jahren, und immerhin wird der prozess am jugendgericht rüdengasse verhandelt. die staatsanwältin ist sich in ihrer anklage nicht zu dumm den gefangenen zu unterstellen, daß sie nur mit dem vorsatz des drogenhandels nach österreich gekommen seien, und quasi schon in nigeria (von wo sie nicht kommen, anm.) für dieses geschäft ausgebildet wurden.
der wichtigste zeuge der anklage ist, wie schon so oft in den rassistischen schauprozessen zur operation spring I und II, der anonymisierte zeuge AZ1, der damit bekannt wurde immer mit sturzhelm (daher der name "helmi") im gerichtssaal aufzutreten. dieser "kronzeuge" hat bisher in den verschiedenen prozessen, die auf die rassistische konstruktion der "nigerianischen drogenmafia" aufbauen, über 40 personen schwer belastet. die "kronzeugenregelung" wie sie z.b. aus italien bekannt ist, gibt es im österreichischen gesetz noch nicht. trotzdem wurde hier ein zeuge von der polizei vorbereitet, der selbst enthaftet wurde und gegen den bis heute kein verfahren durchgeführt wurde. AZ1 war nach angaben der polizei in ein großes drogengeschäft verwickelt, bei dem es um den import von 2 kg kokain nach österreich ging. obwohl in den prozessen immer wieder klar sichtbar wurde, daß der zeuge lügt, oder ganz banale dinge bei seiner beobachtung nicht bemerkt hatte, wurden in allen bisherigen prozessen seine aussagen als glaubwürdig gewertet und die betroffenen personen zu langjährigen haftstrafen verurteilt. im prozess am jugendgericht wies er sich vor allem dadurch aus, daß er nicht einmal die zimmernummer der belasteten afrikaner wiedergeben konnte. er verwechselte selbst die stockwerke in denen die einzelnen personen die von ihm angeblich beobachtet wurden, in der zohmanngasse wohnten. krass wurde es als der AZ1 trotz all seiner beobachtungen offensichtlich nicht darüber informiert war, daß einer der betroffenen einer offiziellen beschäftigung nachging und daher immer bereits um 5.00 uhr morgens das haus verließ. auch der richter wollte sich mit dieser tatsache erst abfinden, als eine entsprechende arbeitsbestätigung der MA48, bei der der angeklagte beschäftigt war, vorgelegt wurde. auch in seinen aussagen um die gruppe "bad boys" wurde rasch klar, woher der zeuge sein wissen hatte. bei einer vernehmung am 5.November 1999 bei der polizei wußte der zeuge noch nichts von einer gruppe unter diesem namen. im prozess war er sich si
langen zeitraum permanent bei drogengeschäften unter diesem namen beobachtet zu haben. letztlich rechneten die anwältInnen dem gericht vor, daß die gruppe ca. 54kg heroin und kokain umgesetzt hätte, wenn den aussagen des AZ1 glauben zu schenken sei. die verteidigung kam übereinstimmend zu dem schluß, daß der AZ1 keine wahrheitsgemäßen angaben macht. auch von den beschuldigten wurde immer wieder gesagt, dass dieser mann sie nicht kenne und keine aussagen über sie machen könne.
in einer der sechstägigen verhandlungen wurde auch der zuständige polizist befragt, der den zeugen AZ1 zu einem anonymisierten zeugen gemacht hatte. bezirksinspektor Hottrowy von der kriminalpolizei erzählte, was für einen tollen charakter der AZ1 habe, daß er nie etwas für sich gefordert hätte, und daß er gleich bei seiner verhaftung selbst angeboten hatte mit der polizei zu kooperieren. alle aussagen des AZ1 seien durch anderes beweismaterial belegbar erklärte der Hottrowy. als er damit konfrontiert wurde, daß es beispielsweise für die existenz der gruppe "bad boys" keine weiteren beweise gäbe, wußte Hottrowy keine antwort mehr. schließlich wurde der zeuge befragt, woher die verschiedenen angeklagten kämen. er erklärte ausführlich, daß sie aus verschiedenen afrkanischen ländern seien. daraufhin erklärte ihm einer der anwältInnen, dass er sich damit selbst in einem widerspruch mit seinem superzeugen befinden würde, der ausgesagt hatte, daß alle der angeklagten aus nigeria seien. an dieser stelle unterbrach der richter, der sich immer wieder dadurch auszeichnete, den zeugen der anklage bei ihrer aussage zu helfen, die befragung aus zeitgründen. die meisten anderen zeugInnen waren drogenkonsumentInnen, die sich allerdings kaum mehr an die vorfälle erinnern konnten. "ich kenne niemanden dieser personen", mußten die meisten auf die frage des richters antworten.
eine der wichtigsten zeugInnen ist die heimleiterin des gesellenheims zohmanngasse. sie kann sich nicht im geringsten vorstellen, daß all diese geschäfte vor ihren augen stattfinden hätten sollen. sie erzählte, daß die türen zu den gemeinschaftsräumen aus glas seien, und daß all diese bereiche, in denen der AZ1 die drogengeschäfte beobachtet hatte, voll einblickbar seien. weiters führte sie aus, daß sie immer wieder in den zimmern gesucht hätte und auch die polizei mehrmals da war, aber nie drogen fand. schließlich erzählte die zeugin noch, wie die 4.5 kg heroin in der zohmanngasse gefunden wurden: "die sind hereingekommen und haben sich immer zu zweit vor eine der türen gestellt. auf befehl haben sie dann alle türen gleichzeitig aufgemacht und alle anwesenden mit handschellen sofort verhaftet. dann mußten alle aus den zimmern gehen und sich am gang aufstellen. danach wollten die beamten, dass ich die tür zum hof aufsperre". telefonisch wurde die zeugin dann am nachmittag von der polizei informiert, daß im hof neben einer beamtin 4.5 kg heroin zu boden gefallen seien, die aus dem fenster geworfen wurden. auch dem richter fällt auf, daß zu diesem, von der polizei angegebenen zeitpunkt, bereits alle verhaftet waren und in handschellen am gang standen. schließlich rettet die staatsanwältin mag. Sanda die situation und erklärt rasch, daß dieser drogenfund nicht gegenstand dieses verfahrens sei. schließlich wurde die zeugin noch befragt, ob die angeklagten über größere mengen geld verfügten. sie erzählte, dass nur einer ständig geld hatte, den führerschein machte und sich auch ein auto leisten konnte. doch diese person steht nicht unter anklage, sondern ist der anonymisierte zeuge AZ1, der "kronzeuge" der anklage. die anderen, da war sich die zeugin mit allen anderen, die die angeklagten privat kannten einig, hatten kein geld und waren selbst bei den spärlichen lokalbesuchen darauf angewiesen, dass sie von freundInnen eingeladen wurden.
am letzten tag des prozesses, am 21Juli 2000, kam es dann zu den urteilen. es wurden alle schuldig gesprochen. in der begründung erklärte der richter, daß die aussagen der meisten zeugInnen nicht zu würdigen seien. auch zwei der anonymisierten zeugen AZ2 und AZ4 bezeichnete er als unglaubwürdig. "das gesamte gebäude steht mit dem AZ1", hatte er schon einmal in diesem prozess erzählt, und daran hielt er sich auch.
weiters erklärte de riechter, dass zwar das gutachten für die altersfeststellung bedenklich sei, er das alter aber schon schätzen könne. er erklärte fünf der sieben angeklagten zu erwachsenen und verurteilte sie zu unbedingten haftstrafen zwischen drei und sechs jahren. die zwei anderen durften in der allmacht des richers, ihren angaben gemäß jugendliche sein und wurden mit zwei jahren gefängnis belegt. in der begründung der urteile mußte auch der richter erkennen, dass es weder eine gruppe "bad boys" gegeben hatte, noch eine kriminelle vereinigung tatsächlich vorhanden sei. die angeklagten seien nur eine normale straßendealergang. auch dafür gab es in diesem prozess keinerlei beweise außer den minimalen verkäufen, die zwei der angeklagten selbst gestanden hatten. die gesamte anklage und die zulassung der anonymisierten zeugen stützt sich jedoch auf die kriminelle vereinigung und die verbindungen zur "drogenmafia". das durch dieses urteil eigentlich der prozess selbst in frage gestellt wurde und vor allem die fahndungsmethoden der polizei illegal werden, interessierte den richter scheinbar nicht.
gegen alle urteile wurde sofort nichtigkeitsbeschwerde und berufung angemeldet.
als die gefangenen abgeführt wurden, mußten die justizwachebeamte der öffentlichkeit noch einmal beweisen, wie sie mit afrikanischen gefangenen umgehen. einer der angeklagten brach vor der tür völlig zusammen. anstatt eine minute zu warten, bis sich der jugendliche wieder gefaßt hatte, ergriffen ihn zwei beamte an den armen und schliffen ihn die treppen (zwei stockwerke) einfach hinunter. ein anwalt erhob eine beschwerde gegen das gewaltverhalten der justizwachebeamten. den anwesenden prozessbeobachterInnen wollten die beamten keine erklärung für ihr verhalten geben.

Infos im internet zu diesem prozess:
www.no-racism.net/staatsrassismus/operationspring/tatort_gericht.htm
Vor allem zum zeugen AZ1:
http://start.at/kabong
Weitere infos zu staatsrassismus:
www.no-racism.net

einer der angeklagten zu AZ1: "der zeuge lügt, er kennt mich nicht, ich möchte ihm gegenübergestellt werden. er sagt doch nur was ihm die polizei gesagt hat. ich weiß nichts von den 'bad boys', es gibt sie nicht. auch andere wurden von der polizei aufgefordert, alles zu sagen, was sie über die zohmanngasse wissen, es wurden ihnen geld und wohnungen versprochen ..." der richter unterbrach ihn und erklärte wörtlich: "damit unterstellen sie der polizei, daß hier ein strafverfahren konstruiert wird".

für diese Ausgabe verantwortlich:
Ökologische Linke (ÖKOLI)